Twitter Follow us on Twitter

Facebook Add us at Facebook

  • Seite bewerten

Objektverbrauch

Views: 2814 Druckbare Version zeigen Thema weiterempfehlen Show RSS feed. Show this page as PDF document.
Geschrieben: 17.01.2010 um 13:26 von HAUSBAU-RATGEBER


Objektverbrauch


Der sogenannte Objektverbrauch ist im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage von Belang. Da diese in den nächsten Jahren ausläuft, sind auch nur mehr wenige deutsche Staatsbürger vom Objektverbrauch betroffen.

Prinzipiell geht es in dieser Hinsicht darum, dass die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage für jeden deutschen Bürger nur einmalig möglich war. Nach Erhalt einer beantragten Eigenheimzulage ist automatisch der Objektverbrauch erfolgt.

Gesetzlich gesehen ist der Objektverbrauch in Paragraph 10e Einkommenssteuergesetz (EStG) reglementiert und definiert. Es handelt sich beim Objektverbrauch um bestimmte sogenannte Abzugsbeträge. Auch in Paragraph 15b Berlinförderungsgesetz sind solche Abzugsbeträge beschrieben, die zum Objektverbrauch führen.

Ein Objektverbrauch tritt dann ein, wenn gemäß Paragraph 7b EStG und/oder gemäß Paragraph 15 Absatz 1 bis 4 Berlinförderungsgesetz die sogenannte Absetzung für Abnutzung bereits erhöht wurde.

Er ist auch dann bereits eingetreten, wenn für den betreffenden selbst genutzten Wohnraum bereits eine andere steuerliche Bevorzugung von einem anderen Staat als Deutschland gewährt worden ist.

Alleinstehende Personen können gemäß Objektverbrauch nur für eine Immobilie die Eigenheimzulage beantragen. Wenn Ehegatten die geforderten Kriterien für die sogenannte Zusammenveranlagung nach EStG erfüllen, dann darf innerhalb dieser Lebensgemeinschaft für zwei selbst genutzte Wohnobjekte eine Eigenheimzulage beansprucht werden. Außerdem können sie zwei Mal die Eigenheimzulage beanspruchen, wenn zuvor bei keinem der beiden Ehepartner ein Objektverbrauch eingetreten ist.

Falls vor Ablauf der achtjährigen Laufzeit der Eignheimzulage zum Beispiel ein Verkauf der Immobilie erfolgte, werden die verbleibenden Jahre gewissermaßen mitgenommen. Dazu muss aber ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorliegen, der bis einschließlich 31. Dezember 2006 zum Abschluss gekommen ist.
Zuletzt aktualisiert: 11.10.2010


Social Networks
Diese Seite bei Mister Wong speichernDiese Seite bei YiGG.de speichernDiese Seite bei Google speichernDiese Seite bei del.icio.us speichernDiese Seite bei linkarchiv.at speichernDiese Seite bei LinkARENA speichernDiese Seite bei LINKSILO.DE speichernDiese Seite bei My Yahoo speichern
Direktzugriffe Hausbau Forum Deutschland:
Bauexperten Bauherrenhilfe Baufinanzierung Bankenvergleich Bauherren-Tagebücher Deutschland Haus-Typen: Fertighaus Massivhaus Passivhaus
STOPP-WERBUNG Aufkleber kostenlos bestellen Sport-Forum

Schweizer Forum für Fragen rund um das Thema Hausbau: Hausbau Forum


SEO by vBSEO