Wenn man umzieht, gilt es, an vieles – und selbstverständlich auch an Formalitäten – zu denken. Dazu zählt in jedem Falle auch der Nachsendeauftrag. Prinzipiell stellt er eine Serviceleistung eines Postunternehmens dar, der garantiert, dass bei einem Wechsel des Wohnortes die Post, die noch an die veraltete Anschrift gesendet wird, an die neue Adresse nachgeschickt wird. Dabei nimmt sich die Post nicht nur Briefen an: Wenn ein entsprechender Antrag vom Kunden eingereicht wurde, dann werden auch Pakete in den Nachsendeauftrag mit eingeschlossen. Mit Ausnahme von so genannten Streifbandzeitungen können Zeitschriften und Zeitungen nicht nachgeschickt werden.