Die höchste Kraft ist die Gemeinschaft. Diese entscheidet auch über Anträge von Mitgliedern oder der Verwaltung, mit einer Abstimmung. Miteigentümer haben in der Regel die gleichen Verpflichtungen und Ansprüche wie Alleinbesitzer, aber ihre eigene Handlungsfreiheit ist durch die herrschende Demokratie in der Gemeinschaft beschränkt. Obwohl Miteigentümer ihren Teil verkaufen und/oder verpfänden können, dürfen sie ohne Einverständnis der anderen Gemeinschaftsmitglieder keine Änderung am Objekt durchführen.