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Mindestguthaben

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Geschrieben: 10.10.2010 um 14:47 von HAUSBAU-RATGEBER


Der Bausparvertrag und das Mindestguthaben


Zu Beginn eines Bausparvertrages legen der Kunde und die Bausparkasse das Mindestguthaben des Bausparers fest. Dieses Mindestguthaben muss der Kunde durch Ansparen von monatlichen Raten erreichen. Erst wenn dies geschehen ist, hat der Bausparkunde einen Anspruch auf die Zuteilung des Vertrages. Oft kommt es auch vor, dass trotz der erreichten Mindestsumme der Bausparer noch nicht reif für die Zuteilung ist.

In solchen Situationen stellen sich Bausparer oftmals die Frage ob sie nun die Sparraten weiterbezahlen sollen, oder eher nicht. Diese Frage ist abhängig davon, für welchen Zweck der Bausparer diesen Vertrag abgeschlossen hat. Allgemein gesehen handelt es sich beim Bausparen um keine Geldanlage, sondern um die Finanzierung von Wohneigentum.

Welches Bausparguthaben der Kunde durch Eigenzahlungen mindestens erreichen muss ist abhängig vom Mindestsparguthaben, welches wiederum angibt welche Sparleistung erforderlich ist. Diese Beträge werden aus der Bausparsumme abgeleitet und betragen meist eine Höhe von 40 bis 50 Prozent.

Vertragsabhängig ist die Auszahlung der vereinbarten Vertragssumme. Jedoch bedingen unterschiedliche Tarife häufig verschiedene Mindestsparleistungen. Damit ein Vertrag zugeteilt werden kann, sind Bestimmungen erforderlich die sich von Vertrag zu Vertrag differenzieren. Diese sind in den Bausparbedingungen zu finden.

Die Ansparung des Bausparguthabens erfolgt in den meisten Fällen durch monatliche Zahlungen. Sonderzahlungen sind je nach Bausparvertrag möglich, in einigen Fällen kann man auch mit einer Einmalzahlung die Mindestsparleistung, also das Mindestguthaben erbringen.

Zahlt man nun mehr ein, als es die Mindestsparsumme erfordert, kommt es zu einem Übersparen. Daraus kann eine Verminderung der Höhe des vorab vereinbarten zinsgünstigen Bauspardarlehens kommen. Denn durch die Bausparsumme legt sich die Gesamthöhe des Bauspardarlehens fest. Deshalb ist es auch sinnvoller eine Verzögerung der Zuteilung zu erwirken, wenn es noch nicht sicher ist zu welchem Termin das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden soll.

Fazit:
Eine Übersparung des Bausparvertrags sollte aus diesem Grund unbedingt vermieden werden.
Zuletzt aktualisiert: 15.10.2010


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