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Massgrundlagen

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Geschrieben: 06.09.2008 um 11:12 von HAUSBAU-RATGEBER


Maßgrundlagen

Über die Bemessung einer Treppe bestimmt unter anderem die Funktion des Gebäudes. Entschieden werden soll über die Bemessung laut Schrittmaß, Sicherheit und eigenem Ermessen, was angenehm ist. Für das Bauen von Treppen, Leitern und Rampen wird das Maß der Schrittlänge verwendet. Dies ist ein biologisches Maß und die errechnete Mitte liegt hier bei 63 cm. Steigt der Weg an, wird das Schrittmaß verkürzt, und zwar um das zweifache des Steigungsmaßes. Beträgt die Steigung 31,5 cm, so sinkt das Schrittmaß auf Null. Hier spricht man nicht mehr von einer Treppe, sondern von einer Leiter.


Die Steigungen betragen bei Rampen null bis 45 Grad, bei Treppen 24 bis 45 Grad, bei Leitertreppen 45 bis 75 Grad und bei Leitern 75 bis 90 Grad.


Zuletzt aktualisiert: 09.12.2009


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