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Luftschutzräume

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Geschrieben: 06.09.2008 um 08:27 von HAUSBAU-RATGEBER


Luftschutzräume

Das Amt für baulichen Zivilschutz gibt die Weisungen und Vorschriften für die Projektierung und Ausführung von Schutzraumanlagen aus. Die Lage innerhalb des Hauses wird nach schutztechnischen Überlegungen geplant. Schutzraumanlagen dürfen – abgesehen von der Beleuchtung – keine offenen Installationen aufweisen. Des Weiteren sind alle Einbauten so anzubringen, dass sie sich im Ernstfall innerhalb von 24 Stunden abbauen lassen. Zudem sind je nach Lage und Grösse Belüftungsanlagen, Panzertüre, Schleusen sowie Reinigungsanlagen (z.B. hierfür vorgesehene Nasszellen) und Fluchtwege nötig. Der Bauingenieur ist für die notwendigen statistischen Berechnungen zuständig.


Zuletzt aktualisiert: 30.08.2009


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