Unter der Kreditwürdigkeit einer Person wird ihre Fähigkeit verstanden, einen aufgenommenen Kredit über eine bestimmte Summe zurückzahlen zu können.
Die Kreditwürdigkeit lässt sich deshalb auch als ökonomische Rückzahlungsfähigkeit oder Bonität bezeichnen.
Aber nicht nur die Fähigkeit zur Rückzahlung zeichnet die Kreditwürdigkeit aus, auch der sogenannte Zahlungswille ist eine Komponente. Der potenzielle Kreditnehmer wird dabei von dem Geldinstitut in verschiedenen Hinsichten, wie zum Beispiel auf ihre beruflichen Qualifikationen oder die Vermögenslage, durchleuchtet.
Außerdem wird die Kreditwürdigkeit in eine wirtschaftliche und in eine persönliche Kreditwürdigkeit unterteilt. Stehen im ersten Falle die ökonomischen Fähigkeiten des Kreditnehmers im Vordergrund, geht es im zweiten Fall um persönliche Qualitäten des potenziellen Kunden.
Elemente der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit sind die gegenwärtige sowie die voraussehbare zukünftige wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers. Das kreditgebende Geldinstitut zieht dafür unter anderem Einkommensnachweise hinzu. Mithilfe statistischer Verfahren wird die individuelle Bonität der einzelnen Kreditnehmer einer Überprüfung unterzogen. Danach werden diese in exakt definierte Bonitätskategorien eingestuft. Diese Kategorien der Kreditwürdigkeit werden entweder als Ratings oder als Scores bezeichnet und liegen in einem Spektrum von „ausgezeichneter Bonität“ bis „harte Negativmerkmale“.
Ist bankenintern die Rede davon, dass ein Kreditnehmer Bonität hat, so bedeutet das, dass er über ein nur sehr geringes Maß an Kreditwürdigkeit verfügt. Die Prüfung der Kreditnehmer auf ihre Bonität hin ist in Deutschland in Paragraph 18 Kreditwesengesetz (KWG) und in den Paragraphen 56 und 112 in der Solvabilitätsverordnung (SalvV) geregelt.
Prinzipiell gelten für natürliche Personen folgende Kriterien hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit: Ausgabensituation, Höhe des Einkommens, Vermögenssituation, Gütestand, Schuldensituation, Schufa-Auskunft betreffend früherer Kreditabwicklungen sowie allfällige Schulden.