Eine Kreditabsicherung ist so definiert, dass im Falle eines Ausfalls der Wert der sogenannten Kreditsicherheiten der gesamten geltenden Kreditsumme entspricht und die Summe des vergebenen Kredits ablösen kann.
Kreditinstitute bestimmen die Ausgestaltung der Kreditsicherheiten. Sie unterliegen dabei den Bestimmungen im Kreditwesengesetz (KWG). Dort ist unter anderem gesetzlich verpflichtend geregelt, dass eine Bank einen Kreditnehmer während der vereinbarten Laufzeit auf seine Bonität hin überprüfen muss. Außerdem darf eine Bank erst dann einen Kredit an einen Kunden vergeben, wenn auch im Vorfeld seine Bonität als mindestens ausreichend bewertet wurde.
Als eine Kreditabsicherung werden von Banken zum Beispiel Abtretungen von Forderungen, selbstschuldnerische Bürgschaften und Ausfallbürgschaften, die Grundschuld, Grundpfandrechte oder Sicherungsübereignungen akzeptiert.
Aber auch der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, sich gegen nicht vorhersehbare Geschehnisse abzusichern. Es handelt sich dabei um Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfall und Todesfall.
Der Kreditnehmer sichert sich dabei durch Abschluss der sogenannten Restschuldversicherung gegen einen Ausfall seiner Kreditratenzahlungen ab. Tritt ein solches unerwartetes Ereignis ein, dann zahlt in der Folge die Versicherung die restlichen Tilgungsraten.
Eine Kreditabsicherung in Form einer Restschuldversicherung kann verschieden ausgestaltet werden. Als komplette Kreditabsicherung versichert sie zum Beispiel gegen Arbeitslosigkeit und -unfähigkeit, eine unfallbedingte Invalidität und den Todesfall des Kreditnehmers.
Bei der Standardlösung einer Kreditabsicherung wird auf eine Versicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes verzichtet.
Als dritte Alternative wird hinsichtlich der Kreditabsicherung von Versicherungen auch eine sogenannte Mindestabsicherung angeboten, welche ausschließlich auf den Todesfall beschränkt bleibt.
Eine vollständige Kreditabsicherung ist für den Kunden in jedem Falle kostenintensiver als die Minimallösung.