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liebe mitglieder und mitleser des HAUSBAU-FORUM
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Ratgeber
Info und Erklärungen
Hallo Bauherren von Inovahaus GmbH!
- Mit Vertragsgrundlagen ist in vielen Verträgen der § 11 gemeint. Dieser weist aus, nach welchem Gesetzbuch, BGB oder VOBTeil B, der Vertrag vereinbart wurde. Zudem sind hier auch "Ausschlüsse""Einschlüsse" zu einzelnen Regelungen aus diesen Gesetzen formuliert. Außerdem gibt es Verträge, wo diese Vertragsgrundlagen unter "Vertragsgegenstand" oder in der "Bau- und Leistungsbeschreibung" ausformuliert wurden.
- Wer zuviel bezahlt hat, dem könnte es mit der richtigen Vorgehensweise gelingen, die finanzierdende Bank mit in die Pflicht zu nehmen. Das wird aber durch die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Finanzierungsverträge, welche Sie mit Banken abgeschlossen haben, geregelt. Hier müssen die Verträge entsprechend gesichtet und beurteilt werden. Also davon zu sprechen, dass Ihr Geld verloren ist, kann man nicht pauschal sagen!
- Anscheinend gibt es Einige, welche immer noch zerstreut sind und nicht wissen was sie tun sollen. Denen empfehlen wir, sich unter der Rubrik "Bauherrenhilfe" in der Navigationsleiste links, einzulesen. Sollte das nicht ausreichen, können Sie uns auch anrufen und mit uns sprechen.
Quellangabe: Diese Informationen wurden von Moderator Bauherrennotruf verfasst.
Auch im Namen aller Mitleser bedankt sich das HAUSBAU-FORUM
Zuletzt aktualisiert: 04.11.2010
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