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Familiendarlehen
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Geschrieben: 13.01.2010 um 10:43 von HAUSBAU-RATGEBER


Familiendarlehen


Von einem Familiendarlehen wird dann gesprochen, wenn eigene Familienangehörige, Verwandte oder auch Freunde dem Bauherrn ein Darlehen gewähren. Auf diese Finanzierungsart wird vor allem dann zurückgegriffen, wenn die von einem Kreditinstitut erforderte Eigenkapitalquote – es handelt sich dabei um mindestens zwanzig Prozent – nicht erreicht werden kann.

Häufig wird ein Familiendarlehen dann gewährt, wenn künftig von einem Familienmitglied ein Erbe erwartet wird, dieses Geld aber bereits früher benötigt wird. Das Familiendarlehen wird vor allem von der familiären Vertrauensbasis getragen, denn sowohl der Zinssatz als auch die gewährte Kredithöhe sind alleinig Sache der beiden beteiligten privaten Parteien.

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Familiendarlehen zu vergeben. Aber auch bei einem Familiendarlehen sollte auf einen schriftlich niedergelegten Vertrag bestanden werden, der zumindest folgende Elemente enthalten sollte: die Darlehenshöhe, den vereinbarten Zinssatz sowie die Art und Weise der Darlehenstilgung.

Ein solches Darlehen muss aber in jedem Fall getilgt werden. Für den familieninternen Darlehensgeber gilt es unbedingt zu beachten, dass die Einnahmen durch die Zinsen wie auch andere Arten der Zinseinnahmen versteuert werden müssen. Falls keine oder eine ungenügende Zurückzahlung erfolgt, handelt es sich aus Sicht des Finanzamtes um eine Schenkung und wird nicht mehr als Familiendarlehen definiert, womit folglich eine Schenkungssteuer fällig wird. Dem Rang nach erfährt das Familiendarlehen im Grundbuch einen Eintrag nach den Bankrechten.

Banken bzw. Kreditinstitute werten ein Familiendarlehen als Fremddarlehen. Der Grund dafür liegt darin, dass diese Institutionen finanzielle Mittel, welche von einem dritten Geldgeber verliehen werden, immer als Fremdmittel definiert werden. Das bedeutet in der Folge, dass das Familiendarlehen nicht dem Eigenkapital zugerechnet werden kann.
Zuletzt aktualisiert: 29.11.2010

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