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Erwerb Grundeigentum

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Geschrieben: 05.09.2008 um 17:07 von HAUSBAU-RATGEBER


Erwerb von Grundeigentum

Unser Staat dokumentiert alle Liegenschaftsgeschäfte. Die unerlässlichen Amtsgeschäfte führt entweder ein Jurist oder ein Notar durch, der das Grundbuch erneuert und die öffentliche Beurkundung abwickelt.
Folgende Punkte sind in einem Kaufvertrag zur allgemeinen Sicherheit unerlässlich:
  • Name, Adresse und Geburtsdatum der jeweiligen Parteien.
  • Grundstücksbeschreibung: Lage, Anschrift, Kataster und Grundbuchnummer, Gebäudebezeichnungen und Größe des Grundstückes und den Versicherungswert mit Schätzjahr.
  • Servitut (Dienstbarkeit) und Anmerkungen.
  • Kaufpreis, Hypotheken und Tilgungsmodus.
  • Gültigkeitsdatum.
  • Aufführungen über die Bezeichnungen der Gewinnstück- und Handänderungssteuer sowie weiteren Kosten.
  • Angaben zur Beibehaltung bzw. Auflösung eventuell vorhandener Schadensversicherungen.
  • Datum und Unterschrift.
Für die Gültigkeit des Kaufvertrages muss der Verkäufer oder sein Bevollmächtigter im Grundbuch eingetragen sein und er wird nach der Unterzeichnung beider Parteien sowie der Beglaubigung durch einen Notar rechtskräftig.


Zuletzt aktualisiert: 27.10.2008


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