Unter „Freischalten“ versteht der Elektrofachmann das Abschalten aller Spannungen. Hierfür können beispielsweise die Sicherungen entfernt, der Hauptschalter betätigt oder die Steckerverbindungen gezogen werden. Das Freischalten wird ab 50 Volt und mehr bei Wechselspannungen und ab 120 Volt und mehr bei Gleichspannungen fällig. Sollte ein Arbeiter das Freischalten nicht selbst vornehmen können, muss eine mündliche oder schriftliche Bestätigung vorliegen, die Vereinbarung eines fixen Zeitpunktes, zudem die Spannung abgeschaltet wird, ist hierbei nicht ausreichend und verboten.
Sicherheitsregel 2 – Gegen Wiedereinschalten sichern:
Damit es während der Arbeiten zu keinen Unfällen kommen kann, muss gegeben sein, dass die Spannungen nicht wieder angeschaltet werden. Hierfür kann man herausgedrehte Sicherungen durch Sperrelemente ersetzen, Sicherungskästen, Hauptschalter oder Schalterschränke mit einem Schloss abschließen, Hauptschalter mit einem Klebeband abkleben oder Verbotsschilder und schriftliche Nachrichten anbringen.
Bei der Verlegung, Montage, Kontrolle oder Wartung von Elektroinstallationen ist es nicht ausreichend, die Spannungsquelle abzuschalten. Diese Spannungsfreiheit muss nämlich zusätzlich kontrolliert werden. Dies erfolgt über einen Spannungsprüfer, meist zweipolig, welcher der Nennspannung entsprechen muss. Die Anzeige einer Spannung erfolgt über ein Messgerät, eine Leuchtdiode oder eine Glimmlampe. Vor der Messung muss der Spannungsprüfer aber an einer definitiv spannungsführenden Quelle getestet werden.
Sicherheitsregel 4 – Erden und Kurzschließen:
Bei einer Niederspannung von bis zu 1000 Volt kann dieser Punkt, außer bei Verteilernetzen und Freileitungen, entfallen. Hier werden der Leiter und die Erdungsanlage mit einem elektrischen Anlageteil (Erdungs- und Kurzschlussvorrichtung) verbunden, sodass im Notfall eine Berührungsspannung verhindert wird. Das Anlageteil wird bei einem Fehler von der Einspeisequelle / Spannungsquelle getrennt. Wichtig: Zuerst muss die Erdung erfolgen, dann erst kann man kurzschließen.
Sicherheitsregel 5 - Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken und abschranken:
Bei einer Niederspannung sind hier Tücher oder Schläuche zum Abdecken der Spannungsquelle ausreichend. Ab einer Spannung über 1 kV müssen Absperr- und Warntafeln angebracht werden, zusätzlich sind Körperschutz, enge Kleidung und Handschuhe zu tragen.