Das Grundbuch, bestehend aus dem Handbuch und ergänzenden Plänen, Einzelbeschreibungen und Plänen, ist für den Rechtsverkehr mit Liegenschaften und Grundstücken die wichtigste Basis und enthält Eintragungen eines jeden Areals einer Gemeinde oder Bezirkes.
Dienstbarkeiten
Bei der Dienstbarkeit, auch Servitut genannt, handelt es um Nutzungsrechte an fremden Grundstücken oder Liegenschaften, so dass sich Rechte und Pflichten ergeben. Darunter versteht man beispielsweiße Fußwege in Privatbesitz, welche auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers begangen werden dürfen, oder um Fallobst, welches dem Nachbarn zusteht, sofern dieses aus eigenen Gründen in den nachbarlichen Grund fällt.
Beim Verkauf eines Grundstücks wird auch die Dienstbarkeit übertragen und kann nur durch gegenseitiges Einverständnis mit dem Nutznießer und nach notarieller Beglaubigung aufgelöst werden.
Grundbuch- und Katasterpläne
Liegenschaften werden auch in einem Grundbuchplan aufgezeichnet. Dies wird von einem Geometer beziehungsweise vom zuständigen Vermessungsamt durchgeführt. Die Vermessung und die Markierungen haben behördlichen Charakter und sind bindend. Ein Mutationsplan ist ein Plan, in dem Änderungen der Grenzen, Korrekturen der Baulinien und Parzellierungen enthalten sind. Diese Dinge wiederum werden in den eigentlichen Grundbuchplan stetig integriert.
Öffentlichkeit des Grundbuches
Auch von jeder privaten Person kann ein Grundbuch angesehen werden, denn es ist allgemein zugänglich.