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Beleihungswert

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Geschrieben: 17.01.2010 um 13:31 von HAUSBAU-RATGEBER


Beleihungswert


Mit dem Beleihungswert wird der Wert einer sogenannten Kreditsicherheit benannt. Dieser Fachterminus aus dem Bankenwesen bezeichnet in dieser Hinsicht die prognostizierte Höhe der Wahrscheinlichkeit, dass sich dieser Wert auf lange Sicht gesehen zu jedem gewünschten Zeitpunkt auslösen lässt.

Der Beleihungswert spielt für Banken und andere Kreditinstitute vor allem bei der Immobilienfinanzierung eine große Rolle.

Rechtliche Reglements setzten für den Beleihungswert außerdem einen bestimmten maximalen Betrag fest, der die Obergrenze für gewährte Kredite kennzeichnet. Einschlägige Regelungen sind in unter anderem im Paragraph 16 Absatz 2 und 3 Pfandbriefgesetz (PfBG) aus dem Jahre 2005 festgelegt. Demgemäß ist der Beleihungswert ein gleichbleibender Wert, der für die Laufzeit des Kredits einen von etwaigen Preisschwankungen unabhängigen Verkehrswert beschreibt. Daraus ergibt sich, dass der Beleihungswert als sichere Mindestgrenze für diesen Verkehrswert angesehen wird. So ist es untersagt, dass der Beleihungswert den mittels bestimmter Verfahren ermittelten Marktwert des Objekts nicht übersteigt.

Die Legaldefinition für den Beleihungswert stellt ihn als Immobilienwert dar, „der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann."

Ein ausgewiesener Fachmann muss die betreffende Immobilie bewerten und diesen Vorgang dokumentieren. Außerdem ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass nach Ablauf von drei Jahren bei beliehenen Wohnhäusern erneut der Beleihungswert überprüft wird. Eine Voraussetzung ist unter anderem auch, dass für diese Immobilien eine ausreichende Versicherung gegen Schäden gegeben ist.

Werden Wohnimmobilien zur Besicherung eines Kredites herangezogen, dann muss Eigenkapital im Ausmaß von 35 Prozent der Kreditsumme vorhanden sein.
Zuletzt aktualisiert: 11.10.2010



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