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Beleihungsgrenze und Beleihungswert

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Geschrieben: 03.11.2010 um 09:35 von HAUSBAU-RATGEBER


Die Beleihungsgrenze und der Beleihungswert


Bei einer Hausfinanzierung spielt der Beleihungswert eine nicht unwichtige Rolle. Die Bedeutung des Begriffs steht für den Wert einer Immobilie der beim Verkauf trotz des Abzugs eines Sicherheitsabschlages erzielt werden kann. Die Botschaft dass die günstigen Bauzinsen nur bei einer 50 bis 60-prozentigen Beleihung angewandt werden können, hat schon so manchen Bauspargesprächen eine neue Wendung gegeben. Entscheidet sich ein Bausparer in diesem Fall für eine Bausparfinanzierung, hat dieser in seinem Ärmel ein klares As.

Im Durchschnitt beläuft sich der Beleihungswert bei Sparkassen und Banken auf gerade einmal 60 Prozent des aktuellen Verkehrswertes. Möchte der Bauherr eine höhere Beleihung, so muss er mit einem Zinsaufschlag rechnen. Anders ist dies bei den Bausparkassen, denn sie begnügen sich oftmals mit einer zweitrangigen Grundbucheintragung und beleihen den Immobilienwert deshalb auch bis zu 80 Prozent. Dieser Vorteil hat schon so manche Bausparfinanzierung, die vorab schon zum Scheitern verurteilt war, gerettet.

Meist eine geringere Beleihungsgrenze
Wie hoch das maximale Immobiliendarlehen sein wird, kann nicht vorab durch die Beleihungswerthöhe ermittelt werden. Hierfür wird eine festgelegte Beleihungsgrenze von den Bausparkassen und den Kreditinstituten definiert. Diese kann beispielsweise auch einen Beleihungswert von 80 Prozent mit sich bringen.

Erste oder 1a-Hypotheken
Baufinanzierungsdarlehen die bis zur höchste Grenze des Beleihungswertes gehen, sind bekannt für die Begriffe 1a-Hypotheken und erste Hypotheken. Eine Absicherung erhalten sie durch eine Eintragung im Grundrecht, als erstrangiges Grundrecht. Dies bringt eine sehr gute Absicherung mit sich, weshalb es möglich ist, die auf erstrangige Hypotheken anfallenden Zinsen gering zu halten.

Liegen die Immobiliendarlehen oberhalb der Beleihungsgrenzen, nennt man sie auch 1b-Hypotheken. Abgesichert werden diese durch eine zweitrangige Eintragung im Grundpfandrecht. Jedoch verlangen die Banken für eine Hypothek dieser Art eine Bürgschaft und daraus resultierende Bürgschaftsgebühr oder einen höheren Zins.

Möchte man einen eventuell später benötigten Darlehensbedarf abdecken, sollte man aufgrund dessen dass sich Bausparkassen auch mit einem nachrangigen Grundpfandrecht begnügen, bei einer Eigenheimfinanzierung die längerfristig geplant wird einen Bausparvertrag in Betracht ziehen.

Die Höhe der Beleihungsgrenze und des Beleihungswertes sind auch bei einem reinen Konditionenvergleich an Hypothekenangeboten nicht unwichtig. Sucht man einen Hypothekenfinanzierer aus dem Internet, findet man meist recht günstige Angebote. Nur muss man bei ihnen beachten, dass die Beleihungsgrenzen für 1a-Hypotheken von diesen enger gesetzt werden, als es bei der eigenen Hausbank der Fall wäre. Aber auch dies kann man eventuell zu einem positiveren Ergebnis bringen, nämlich indem man sowohl mit dem Hypothekenfinanzierer und der eigenen Hausbank Verhandlungen führt. So kann man es schaffen, dass der Beleihungswert und die Beleihungsgrenze erhöht oder gesenkt werden.
Zuletzt aktualisiert: 03.11.2010



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