Erschlossenes Bauland
Unter dieser Bezeichnung versteht man ein, mit allen wichtigen Infrastrukturelementen wie Zufahrtsstraßen, Telefon-, Wasser-, Elektrizitäts- und Abwassereinrichtungen versehenes Grundstück innerhalb einer Bauzone, wobei die Kapazität ebendieser Ver- und Entsorgungselemente für die sachgemäße Nutzung des Baulandes ausreichen muss.
Das Angebot und die Nachfrage sind hier für die Wertbeurteilung entscheidend.
Unerschlossenes Bauland
Hierbei handelt es sich um ein Grundstück innerhalb einer Bauzone, welche nur zu einem gewissen Teil oder gar nicht mit Infrastrukturelementen wie Zufahrtsstraßen, Telefon-, Wasser-, Elektrizitäts- und Abwassereinrichtungen erschlossen sind. Die fehlende Anbindung an diese Ver- und Entsorgungselementen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bauherren und muss teilweise oder gar vollständig selbst finanziert werden.
Die Kosten hierfür können, wenn entsprechende Infrastrukturprojekte vorhanden und von der Gemeinde genehmigt wurden, leicht ermittelt werden, ansonsten ist aber aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten, Bewilligungsverfahren und Vergebungen mit erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten zu rechnen. Somit schneiden unerschlossene Bauländer in der Wertbeurteilung in der Regel schlechter ab.