Damit die Abbrucharbeiten sicher vor sich gehen, muss die Bauleitung vorher die Demonatge der Werkanschlüsse, der Außenbeleuchtungen und so weiter vornehmen.
Es müssen acuh Lärm- und Staubschutzmaßnahmen in die Wege geleitet werden.
Die An- und Wegfahrten der Transporter müssen von der Verkehrspolizei genehmigt werden.
Der Baubeginn muss der Baupolizei gemeldet werden. Der Abbruch gilt nämlich meistens schon als Baubeginn.