Forum durchsuchen




Twitter Follow us on Twitter

Facebook Add us at Facebook

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 6 von 7
  1. #1
    Benutzer
    Registriert seit
    11.06.2011
    Beiträge
    37

    Standard Zu hoher Preis im Vertrag

    Hallo bei unserem Bauvertrag einer DJH ist mir aufgefallen das unser GU
    Den Preis falsch erfasst hat. Wir hatten vrschiede hausgroessen kalkuliert und im Vertrag ist der Preis für das groessere Haus welches wir nicht bauen. Muss er das anpassen? Danke





  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    18.10.2011
    Beiträge
    118

    Standard AW: Zu hoher Preis im Vertrag

    Habt ihr schon unterschrieben? Wenn ja: Alter, man guckt doch 15x auf solche Zahlen...
    Wenn nein: Soll er den Vertag ändern.

  3. #3
    Moderator Avatar von NorbertKoch
    Registriert seit
    15.01.2012
    Ort
    88499 Riedlingen-Grüningen
    Beiträge
    43

    Standard AW: Zu hoher Preis im Vertrag

    Hallo,

    er muss dies ändern. Wenn Du schon unterschrieben hast dann, würde ich mal nachfragen, ob ein Fehler unterlaufen ist, oder wieso der Pries ein anderer ist.
    Wenn er dich im Regen sitzen läßt, dann gleich zu Beginn die Notbremse ziehen und androhen, vom Vertrag zurück zu treten.
    Geändert von ADMIN (04.02.2012 um 16:35 Uhr)
    mit freundlichen Grüßen

    Norbert Koch, Projektleiter
    Energie sparen – Zukunft sichern

  4. #4
    Epi
    Epi ist offline
    S-Moderator Avatar von Epi
    Registriert seit
    09.07.2010
    Ort
    Rheinland
    Beiträge
    1.402

    Standard AW: Zu hoher Preis im Vertrag

    Hallo,

    Zitat Zitat von Livestrong Beitrag anzeigen
    Hallo bei unserem Bauvertrag einer DJH ist mir aufgefallen das unser GU. Den Preis falsch erfasst hat. Wir hatten vrschiede hausgroessen kalkuliert und im Vertrag ist der Preis für das groessere Haus welches wir nicht bauen. Muss er das anpassen? Danke
    Entgegen meinem Vorschreiber sehe ich nicht, dass der GU den Preis anpassen muß; erst recht nicht, wenn die Auftragsbestätigung erfolgt und gleichlautend ist. Damit ist ein rechtsgültiges Geschäft - diesem Fall wohl Werkvertrag/Dienstvertrag zustande gekommen.

    Du hast zwei Alternativen zur Auswahl: Der GU ist seriös und wird den vmtl. "Fehler" korrigieren oder Du kündigst Deinen Vertrag. Bei letzterer Variante kommst Du aber nicht kostenlos aus dem Vertrag, es sei denn, Du hast ein entsprechendes Rücktrittsrecht vereinbart. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich aus dem Vertrag, in jedem Fall mußt Du dem GU die bisher entstandene Leistung entlöhnen. Ein RA Deines Vertrauens wird Dich gerne im worst case beraten, denn in der BRD ist das diesbezügliche Recht allein den beratenden Berufen vorbehalten.

    Was mir allerdings nicht eingängig ist: Du hast vmtl. die größte Investition Deines Lebens in Angriff genommen und schaust nicht auf die Summe unten rechts - noch nicht ´mal wenigstens einmal? Dir muß es finanziell sehr gut gehen ....

    Freundliche Grüße

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.12.2011
    Beiträge
    11

    Standard AW: Zu hoher Preis im Vertrag

    Zitat Zitat von Epi Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Entgegen meinem Vorschreiber sehe ich nicht, dass der GU den Preis anpassen muß; erst recht nicht, wenn die Auftragsbestätigung erfolgt und gleichlautend ist. Damit ist ein rechtsgültiges Geschäft - diesem Fall wohl Werkvertrag/Dienstvertrag zustande gekommen.

    Du hast zwei Alternativen zur Auswahl: Der GU ist seriös und wird den vmtl. "Fehler" korrigieren oder Du kündigst Deinen Vertrag. Bei letzterer Variante kommst Du aber nicht kostenlos aus dem Vertrag, es sei denn, Du hast ein entsprechendes Rücktrittsrecht vereinbart. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich aus dem Vertrag, in jedem Fall mußt Du dem GU die bisher entstandene Leistung entlöhnen. Ein RA Deines Vertrauens wird Dich gerne im worst case beraten, denn in der BRD ist das diesbezügliche Recht allein den beratenden Berufen vorbehalten.

    Was mir allerdings nicht eingängig ist: Du hast vmtl. die größte Investition Deines Lebens in Angriff genommen und schaust nicht auf die Summe unten rechts - noch nicht ´mal wenigstens einmal? Dir muß es finanziell sehr gut gehen ....

    Freundliche Grüße
    Ist es denn immer so, dass der GU bei Abschluss eines Werkvertrages eine Auftragsbestätigung schicken muss? Habe nämlich letztes Jahr im Okt. unterschrieben und bis Heute keine AB?!
    http://unsere-stadtvilla.blogspot.com/
    neue beiträge auf HAUSBAU-FORUM.CH

  6. #6
    Epi
    Epi ist offline
    S-Moderator Avatar von Epi
    Registriert seit
    09.07.2010
    Ort
    Rheinland
    Beiträge
    1.402

    Standard AW: Zu hoher Preis im Vertrag

    Hallo,

    Zitat Zitat von Stadtvilla-2012 Beitrag anzeigen
    Ist es denn immer so, dass der GU bei Abschluss eines Werkvertrages eine Auftragsbestätigung schicken muss? Habe nämlich letztes Jahr im Okt. unterschrieben und bis Heute keine AB?!
    Wenn keine "Bestätigung des Auftrages" erfolgt ist, wurde eigentlich kein gültiger Vertrag geschlossen. Es sei denn, Auftrag und AB sind ein und das selbe Dokument.

    Freundliche Grüße

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Vertrag unterschreiben ohne Baugenehmigung?
    Von BadMother im Forum Bauland / Verträge / Baurecht-Tipps / Amtliches
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 09.12.2011, 10:19
  2. Preis pro m²
    Von Luny im Forum Baukosten / Förderungen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 20.10.2011, 11:07
  3. Fingerhaus Vertrag
    Von pitbit im Forum Bauland / Verträge / Baurecht-Tipps / Amtliches
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 01.08.2011, 22:40
  4. Nebenkosten bei GU-Vertrag
    Von stanger im Forum Architekten / Bauführer / Statiker
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 01.09.2009, 12:37
  5. bitte um Bewertung des KfW 60 haus-Vertrag
    Von Cmajere im Forum Architekten / Bauführer / Statiker
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 19.06.2009, 18:39

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


SEO by vBSEO