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  1. #1
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    Standard Bauvertrag - Abschlagszahlungen

    Hallo,

    eigentlich dachte ich, wir hätten endlich einen "seriösen" GU für unser Bauvorhaben gefunden. Jetzt habe ich mal genauer den Bauvertrag studiert und bin etwas erstaunt über einige Passagen.

    Generell unterschreibt man, dass nichts aber auch gar nichts dazu berechtigt, Abschlagszahlungen zu kürzen oder einzuhalten.

    Ausserdem sind die Abschlagszahlungen (m.E.) nach höher als nach der MaBV (ich dachte darin wären die höchsten Abschlagsraten geregelt)

    Darf ich denn die Abschlagszahlungen hier einstellen und würde mal jemand sagen, okay, kann man mitmachen oder nein, lieber lassen?

    Danke
    Hilaria





  2. #2
    Epi
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    Standard AW: Bauvertrag - Abschlagszahlungen

    Hallo,

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    Generell unterschreibt man, dass nichts aber auch gar nichts dazu berechtigt, Abschlagszahlungen zu kürzen oder einzuhalten.
    Vertrag nach VOB?

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    Darf ich denn die Abschlagszahlungen hier einstellen und würde mal jemand sagen, okay, kann man mitmachen oder nein, lieber lassen?
    Klar kannst Du das machen

    Freundliche Grüße

  3. #3
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    Standard AW: Bauvertrag - Abschlagszahlungen

    Hallo Epi,
    also die Gewährleistung ist nach BGB, ansonsten steht nix drin wonach der Vertrag ausgerichtet ist.

    ich schreib hier mal die Fälligkeiten:

    5% bei Übergabe der Bauantragsunterlagen an den Bauherrn
    20% Fertigstellung Kellerdecke
    10% Fertigstellung Erdgeschossdecke
    10% Fertigstellung Obergeschossdecke
    10% Dacheindeckung
    10% Fenstereinbau
    10% Rohinstallation
    10% Innenputz
    10% Estrich und Fliesenarbeiten
    3% Haus und Innentüren
    2% Abnahme

    Was mir auch fehlt mich stutzig macht sind im Vertrag Punkte wie:

    1.) Absicherung Insolvenz bzw. Fertigstellungsbürgschaft / Gewährleistungsbürgschaft - kein Wort darüber

    2.) Fertigstellungsgarantie steht in Form von: ab Einbringung Bodenplatte 8 Monate + Verzögerungen die nicht durch die Baufirma zuvertreten sind,
    höhere Gewalt, Streik, Schlechtwetter, verspätete Eigenleistungen, unberechtigter Zahlungsverzug...

    3.) Vertragsstrafe in Form von Schadenersatzansprüche des

    Bauherrn nach dem bürgerlichen Gesetzbuch - was heisst das im Klartext, hab mich schon dumm und dusselig gesucht ?

    Pauschale Einschätzung, ist das annehmbar oder nicht?

  4. #4
    Epi
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    Standard AW: Bauvertrag - Abschlagszahlungen

    Hallo,

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    also die Gewährleistung ist nach BGB, ansonsten steht nix drin wonach der Vertrag ausgerichtet ist.
    Besser

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    5% bei Übergabe der Bauantragsunterlagen an den Bauherrn
    Das ist ok, vielleicht bringt Dein Verkäufer den BA auch zum Bauamt ...

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    20% Fertigstellung Kellerdecke
    10% Fertigstellung Erdgeschossdecke
    10% Fertigstellung Obergeschossdecke
    10% Dacheindeckung
    10% Fenstereinbau
    Damit wären es 65% für den geschlossenen Rohbau ohne Außenputz; indiskutabel. Kommt es zum worstcase, bekommst Du den Bau von den restlichen 35% nicht fertig gestellt.

    [...]

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    Was mir auch fehlt mich stutzig macht sind im Vertrag Punkte wie:
    1.) Absicherung Insolvenz bzw. Fertigstellungsbürgschaft / Gewährleistungsbürgschaft - kein Wort darüber
    Dazu gibt es leider keine gesetzliche Verpflichtung; allerdings kannst Du daran gut ablesen, welche Anbieter ins "Töpfchen" und welche ins "Kröpfchen" gehören.

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    2.) Fertigstellungsgarantie steht in Form von: ab Einbringung Bodenplatte 8 Monate + Verzögerungen die nicht durch die Baufirma zuvertreten sind, höhere Gewalt, Streik, Schlechtwetter, verspätete Eigenleistungen, unberechtigter Zahlungsverzug...
    Diese Formulierung ist vollkommen i.O. - Verkäufer können auf Vieles vielleicht Einfluß nehmen, nicht aber auf höhere Gewalt oder das Wetter - mit dieser Formulierung hat der Gesetzgeber den GU/BU/BT den Rücken gestärkt.

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    3.) Vertragsstrafe in Form von Schadenersatzansprüche des Bauherrn nach dem bürgerlichen Gesetzbuch - was heisst das im Klartext, hab mich schon dumm und dusselig gesucht ? Pauschale Einschätzung, ist das annehmbar oder nicht?
    Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853), Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304) , Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292)

    Grundsätzlich ist der Werkvertrag nach BGB immer zu empfehlen; abgeschlossen nach VOB kannst Du keine Kürzungen vornehmen, geschweige denn die Abnahme - im berechtigten Fall - verweigern. Beim BGB basierenden Vertrag kannst Du nicht nur jederzeit kündigen, Du kannst auch den doppelten Wert evtl. vorhandener Mängel von der nächsten Abschlagszahlung in Abzug bringen. Logischerweise nur so lange, bis der Mangel behoben ist

    Wenn Du allerdings das: "Generell unterschreibt man, dass nichts aber auch gar nichts dazu berechtigt, Abschlagszahlungen zu kürzen oder einzuhalten" unterschreibst, setzt Du die gestzlichen Bestimmungen mittels Deiner Unterschrift außer Kraft.

    Freundliche Grüße

  5. #5
    Benutzer
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    Standard AW: Bauvertrag - Abschlagszahlungen

    Danke Epi, also war mein Eindruck gar nicht so falsch ...

    Tja, die Frage ist nur, wo finde ich einen besseren Anbieter, der Weg hierhin war schon sehr schwierig.

    Wir werden aber formulieren, dass wir mit dem Vertrag so nicht einverstanden sind, mal sehen, wie man seitens der Firma reagiert.

    Noch eine Frage: müssen die Abschlagszahlungen sich nicht an der MaBV orientieren, gab es hier nicht diverse Urteile, die dazu fürhrten, dass Zahlungspläne nichtig wurden oder ist das eine "Kannbestimmtung"?

    Grüße
    HIlaria

  6. #6
    Epi
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    Standard AW: Bauvertrag - Abschlagszahlungen

    Hallo,

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    Tja, die Frage ist nur, wo finde ich einen besseren Anbieter, der Weg hierhin war schon sehr schwierig.
    Kollateralschäden gibt es leider auch bei der Suche nach dem richtigen Baupartner; laß Dich nicht unterkriegen!

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass kleinere, örtliche BU stets die bessere Wahl sind. Bei Dir in Bayern gibt es deren sicher zuhauf

    Zitat Zitat von Hilaria Beitrag anzeigen
    Noch eine Frage: müssen die Abschlagszahlungen sich nicht an der MaBV orientieren, gab es hier nicht diverse Urteile, die dazu fürhrten, dass Zahlungspläne nichtig wurden oder ist das eine "Kannbestimmtung"?
    Die MaBV ist - wie der Name schon herleitet - zwingend *nur* für Bauträger verbindlich. Aufgrund der Fülle von Gerichtsurteilen wird es - hoffentlich - nicht mehr lange dauern, bis der BGH eine verbindliche Empfehlung zur Gesetzesänderung an die Regierung auspricht.

    Gerichtsurteile sind immer *nur* ein Instrument von Vielen und nicht zwingend verbindlich für andere Wettbewerber. Versuche Dein Glück, vielleicht ändert Dein favorisierter BU seinen Zahlungsplan; btw. würde mich die BB interessieren ... meistens gibt es darin ursächliche Zusammenhänge zu finden.

    Als Faustregel sollte gelten: liegen die Abschlagszahlungen oberhalb 55 - 58% für einen geschlossenen Rohbau - Rohbau, Zimmermann, Dachdecker, Fensterbauer - Finger weg; auch wenn eine Anzahlung gefordert wird. Die Zahlungen sollten immer nach Fertigstellung der jeweiligen Arbeiten zu leisten sein!

    Viel Erfolg!

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