Hallo,
wie hoch ist in anderen Veträgen der Entschädigungsvetrag bei einer freien Kündigung.
Hat jemand Erfahrtung nei solchen Kündigungen.
Gruß
A. Müller-Wissmann
Hallo,
wie hoch ist in anderen Veträgen der Entschädigungsvetrag bei einer freien Kündigung.
Hat jemand Erfahrtung nei solchen Kündigungen.
Gruß
A. Müller-Wissmann
Hallo,
Bei BGB-basierten Verträgen kannst Du Deinen Werkvertrag jederzeit kündigen. Einen sog. "Entschädigungsvertrag" gibt es nicht, weil immer am konkreten Werkvertrag abgerechnet wird. Der Bauunternehmer muß sich seine Ersparnis anrechnen lassen, Du die bislang abgelieferte Leistung bezahlen. Wichtig ist in dem Fall ein Beweissicherungsverfahren in Gang zu sezten; da Du eh anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen mußt - in D ist Rechtsberatung ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten - solltest Du mit ihm über die genaue Vorgehensweise sprechen.
Allen Verträgen ist aber gemein, dass es - auch - darauf ankommt, was vertraglich zum Thema Kündigung/vorzeitige Kündigung festgehalten wurde.
Freundliche Grüße
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