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Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
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    Standard Probleme mit Gastherme. Sachmangelhaftung?

    Hallo zusammen, ich weiß gar nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich versuche einfach mal, meine Frage loszuwerden und hoffentlich ein paar gute Tipps zu bekommen. Mein Mann und ich haben ein 10 Jahre altes Haus gekauft. Nun haben wir Probleme mit der Gastherme. Es tropft aus dem Brennkessel. Mein Mann hat die Gastherme aufgeschraubt und innen ist alles verrostet. Das Problem scheint schon seit mehreren Jahren zu bestehen. Meine Frage: Können wir noch irgendwelche Regressansprüche beim Verkäufer anmelden? Im Notarvertrag steht, dass die Sachmangelhaftung ausgeschlossen ist; es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich.
    Geändert von ADMIN (31.12.2011 um 14:50 Uhr)





  2. #2
    Epi
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    S-Moderator Avatar von Epi
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    Standard AW: Probleme mit Gastherme. Sachmangelhaftung?

    Hallo,

    Zitat Zitat von stoffel Beitrag anzeigen
    Meine Frage: Können wir noch irgendwelche Regressansprüche beim Verkäufer anmelden? Im Notarvertrag steht, dass die Sachmangelhaftung ausgeschlossen ist; es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich.
    Hat Dir der Verkäufer ein Wertgutachten vorgelegt oder hast Du eines verlangt?

    Freundliche Grüße
    Geändert von ADMIN (31.12.2011 um 14:50 Uhr)

  3. #3
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    Standard AW: Probleme mit Gastherme. Sachmangelhaftung?

    Zitat Zitat von Epi Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Hat Dir der Verkäufer ein Wertgutachten vorgelegt oder hast Du eines verlangt?

    Freundliche Grüße

    Nein, aber wir hatten einen Fachmann für Heizung und Elektrik, der sich das Haus angeschaut hat. Fühlen uns irgendwie ein wenig veräppelt....der Schaden muss nach dem Rost zu urteilen schon seit Jahren da sein.
    Geändert von ADMIN (31.12.2011 um 14:50 Uhr)

  4. #4
    Epi
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    S-Moderator Avatar von Epi
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    Standard AW: Probleme mit Gastherme. Sachmangelhaftung?

    Hallo,

    Zitat Zitat von stoffel Beitrag anzeigen
    Nein, aber wir hatten einen Fachmann für Heizung und Elektrik, der sich das Haus angeschaut hat. Fühlen uns irgendwie ein wenig veräppelt....der Schaden muss nach dem Rost zu urteilen schon seit Jahren da sein.
    Nicht notwendigerweise ... die modernen Gas-/Brennwertthermen der letzten Jahre halten nicht mehr so lange, wie die Thermen früherer Zeiten; durch den Kondensationsprozeß im Gerät selbst hat sich deren Lebensdauer erheblich verkürzt im Vergleich früherer Geräte. Wenn jetzt Dein Fachmann die Berichte des Schornsteinfegers geprüft, diese im Bereich der Toleranzen lagen, kannst Du ihm oder dem Verkäufer schwerlich Arglist vorwerfen.

    Andererseits weiß ich auch nicht so richtig, was Du erwartest - Du hast ein "gebrauchtes" Haus gekauft; bei der Elektrik dürfte sich wohl kein Problem herausstellen (es sei denn, der ehemalige Hausherr hat farblos daran arbeiten lassen), bei der Wärmetechnik sieht es anders aus. 10-12 Jahre sind für eine moderne Gas-/Brennwerttherme nahezu ein normaler "Lebenszyklus" und demzufolge ist langsam der Zeitpunkt gekommen, die Therme auszutauschen.

    Weiters begreife ich einfach nicht, wie Du eine Bestandsimmobilie ohne Gutachten kaufen kannst; dem Sachverständigen wäre der Zustand der Therme mit Sicherheit aufgefallen - sie haben jede Menge Tabellen anhand derer sie wissen, wo und warum sie schauen müssen. Gibt es noch "andere Baustellen" in Deinem neuen Heim, hätte er sie höchstwahrscheinlich auch zutage gefördert. Dieser "Zustandsbericht" der Immobilie wäre nach Begehung in einem Bericht dokumentiert und die zu erwartenden Sanierungskosten vom Schätzwert der Immobilie in Abzug gebracht worden.

    Jetzt hast Du eine Immobilie zu einem Preis "X" gekauft wie gesehen, die Sachmängelhaftung ist notariell ausgeschlossen und Du wirst Dich mit dem Gedanken anfreunden müssen, die Gas-/Brennwerttherme auf Deine Kosten zu erneuern. Der Verkäufer kann den Bericht des Schornsteinfegermeisters anführen, ebenso wie die Aussage Deines Fachmannes und ist damit auf der sicheren Seite, was evtl. Regreßansprüche Deinerseits betrifft.

    Freundliche Grüße
    Geändert von ADMIN (31.12.2011 um 14:51 Uhr)

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Gastherme. Sachmangelhaftung?

    Zitat Zitat von Epi Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Nicht notwendigerweise ... die modernen Gas-/Brennwertthermen der letzten Jahre halten nicht mehr so lange, wie die Thermen früherer Zeiten; durch den Kondensationsprozeß im Gerät selbst hat sich deren Lebensdauer erheblich verkürzt im Vergleich früherer Geräte. Wenn jetzt Dein Fachmann die Berichte des Schornsteinfegers geprüft, diese im Bereich der Toleranzen lagen, kannst Du ihm oder dem Verkäufer schwerlich Arglist vorwerfen.

    Andererseits weiß ich auch nicht so richtig, was Du erwartest - Du hast ein "gebrauchtes" Haus gekauft; bei der Elektrik dürfte sich wohl kein Problem herausstellen (es sei denn, der ehemalige Hausherr hat farblos daran arbeiten lassen), bei der Wärmetechnik sieht es anders aus. 10-12 Jahre sind für eine moderne Gas-/Brennwerttherme nahezu ein normaler "Lebenszyklus" und demzufolge ist langsam der Zeitpunkt gekommen, die Therme auszutauschen.

    Weiters begreife ich einfach nicht, wie Du eine Bestandsimmobilie ohne Gutachten kaufen kannst; dem Sachverständigen wäre der Zustand der Therme mit Sicherheit aufgefallen - sie haben jede Menge Tabellen anhand derer sie wissen, wo und warum sie schauen müssen. Gibt es noch "andere Baustellen" in Deinem neuen Heim, hätte er sie höchstwahrscheinlich auch zutage gefördert. Dieser "Zustandsbericht" der Immobilie wäre nach Begehung in einem Bericht dokumentiert und die zu erwartenden Sanierungskosten vom Schätzwert der Immobilie in Abzug gebracht worden.

    Jetzt hast Du eine Immobilie zu einem Preis "X" gekauft wie gesehen, die Sachmängelhaftung ist notariell ausgeschlossen und Du wirst Dich mit dem Gedanken anfreunden müssen, die Gas-/Brennwerttherme auf Deine Kosten zu erneuern. Der Verkäufer kann den Bericht des Schornsteinfegermeisters anführen, ebenso wie die Aussage Deines Fachmannes und ist damit auf der sicheren Seite, was evtl. Regreßansprüche Deinerseits betrifft.

    Freundliche Grüße

    Ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Das Haus ist ansonsten wirklich top. Na ja, dann müssen wir uns wohl mit dem Gedanken anfreunden, einen neue Therme kaufen zu müssen. Mir war nicht bewusst, dass die Thermen eine relativ kurze Lebensdauer haben.
    Geändert von ADMIN (31.12.2011 um 14:51 Uhr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Probleme mit Gastherme. Sachmangelhaftung?

    Zitat Zitat von Epi Beitrag anzeigen
    bei der Wärmetechnik sieht es anders aus. 10-12 Jahre sind für eine moderne Gas-/Brennwerttherme nahezu ein normaler "Lebenszyklus" und demzufolge ist langsam der Zeitpunkt gekommen, die Therme auszutauschen.
    Wow. Ich hatte schonmal etwas von 15 Jahren gehört und wollte das gar nicht glauben. So kurze Lebenszyklen..
    Ich überlege momentan die 32 Jahre alte Ölheizung (nach Hauskauf) gegen Gas zu tauschen, aber bei der kurzen Lebensdauer ist eine neue Ölheizung ohne Brennwerttech., die dann wahrscheinlich wieder 20-30 Jahre hält, vielleicht doch die bessere Wahl.

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