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  1. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: EnEV2009 oder Kfw?

    Hallo,
    Zitat Zitat von speer Beitrag anzeigen
    ...wer berechnet eigentlich die Verbrauchskosten? Ich vermute mal der BU aber könnte dieser die Zahlen letzten Endes nicht schönrechnen (lassen)? Wäre es sinnvoll diese von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen?
    Beides ist möglich, wobei man sicherlich davon ausgehen kann, das Letzteres objektiv und verkaufsunabhängig ist. Im ersten Fall sollte man sowohl den Rechengang, wie auch das Ergebnis von einem neutralen Fachmann überprüfen lassen.
    Die Verbrauchskosten sind dabei der zweite Schritt. Zunächst ist der tatsächliche Bedarf zu ermitteln. Der Verbrauch ergibt sich im Zusammenhang mit der gewählten techn. Lösung.
    Ein Beispiel für Heizenergie: Für ein Gebäude KfW EH X wurde aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Baukörper, U-Werte etc.), dem Klimastandort und dem Nutzerverhalten ein Heizenergiebedarf von 6.000 kWh/a ermittelt. Hieraus würden folgende Verbrauchskosten resultieren (WP Strom 0,16 €/kWh; E-Gas 0,05 €/kWh):

    LWP (JAZ =3,5) => 1.714 kWh/a => 275 €/a
    Sole WP (JAZ=4,5) => 1.333 kWh/a => 213 €/a
    GBW Therme (JNG =0,85) => 7059 kWh/a => 353 €/a

    Damit lassen sich dann die jeweiligen Investitionen bewerten.
    Je höher der Bedarf, umso effektiver muß die Anlage arbeiten.
    Bei WP sind die ermittelten JAZ von großer Bedeutung. Hohe Arbeitszahlen sind jeweils jedoch nur erreichbar, wenn hierfür die entsprechend notwendigen Rahmenbedingungen vorhanden und eingehalten sind. Hierzu ist eine exakte Dimensionierung erforderlich, z.B. Heizlasten, Heizflächen, Hydraulik, Regelung etc..
    Es kommt in der Praxis relativ häufig vor, dass in den Nachweisen teilweise Pauschalparameter verwendet werden (Schönrechnung), in der praktischen Umsetzung hiervon jedoch leider Nichts mehr zu bemerken ist. Folge schlechte (niedrige JAZ) => höhere Verbrauchskosten. In nicht wenigen Fällen wird die zulässige Anlagenaufwandszahl deutlich überschritten und damit der beabsichtigte (gekaufte) Effizienzstatus des Gebäudes nicht erreicht. Mitunter werden sogar die EnEV Anforderungen (z.B. Primärenergie) verletzt. Für GBW gilt Vergleichbares für den JNG.
    Ab 2009 sind Bauherren, durch entsprechend richtig formulierte Fachunternehmererklärungen besser geschützt.
    Zitat Zitat von speer Beitrag anzeigen
    ...Welche Kenngrößen vom Haus bzw. Grundinformationen werden für die Verbrauskosten veranschlagt?
    Siehe oben!
    Zitat Zitat von speer Beitrag anzeigen
    ...Kurz zur kfw:
    Sehe ich das richtig, dass kein normaler Ziegel (Poroton, Liapor, etc.) ohne zusätzliche Dämmung die kfw-70 Vorgabe nicht schafft?
    Der jeweilige Effizienzstatus wird durch die Gesamtheit des Gebäudes inkl. Anlagentechnik bestimmt, nicht durch ein einzelnes Bauteil (hier AW).

    v.g.

    Ing.-Büro: TGA Planung u. Energieberatung : GESBB@gmx.eu
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  2. #8
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: EnEV2009 oder Kfw?

    Zitat Zitat von NorbertKoch Beitrag anzeigen
    ... Selbstverständilich wäre es möglich, dass ein Energieberater die Berechnung prüft,..
    Ein "Schnellkurs" zum Energieberater ist hierfür allein nicht ausreichend. Zusätzlich sollte ein entsprechendes Studium (TGA - Technische Gebäude Ausrüstung) vorhanden sein.
    Zitat Zitat von NorbertKoch Beitrag anzeigen
    ....aber da muss Dein GU die Daten und Berechnungen raus geben.
    Welche Berechnungen? Meist liegen die mit Ausnahme des Nachweises überhaupt nicht vor bzw. sind nicht existent
    Zitat Zitat von NorbertKoch Beitrag anzeigen
    ...Ob er dies tut, mage ich zu bezweifeln
    Der wäre definitiv und mit Sicherheit der falsche Vertragspartner.

    v.g.
    Ing.-Büro: TGA Planung u. Energieberatung : GESBB@gmx.eu
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  3. #9
    Neuer Benutzer
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    29

    Standard AW: EnEV2009 oder Kfw?

    @€uro,
    vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.
    Das könntest du so 1:1 in ein Wiki übernehmen.

    Speer

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