Hallo,
Keiner, weil Du Dir ebenso viel Nachlässigkeit anrechnen lassen mußt, wie der Planer. Übersetzt bedeutet dies, der Planer hat das geliefert, was Du beauftragt hast ... wenn Du aufrund der lichten Höhe zu kündigen gedenkst; wobei ich anmerken möche, dass das eben kein Kündigungsgrund ist
Freundlche Grüße



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