Hallo,

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Bayern ist zwar nicht "um die Ecke" aber ich habe gerade gesehen, dass Du aus Grevenbroich bist. In bin in GV (Neukirchen) aufgewachsen und bin gelegentlich noch da.....da können wir das Gespäch ja führen
Die Welt ist echt klein; ich verwahre mich allerdings dagegen aus der "Windbeutelstadt" zu kommen! Ich bin gebürtig aus der schönen Gartenstadt Wevelinghoven Und ja, wenn Du in der Gegend bist, melde Dich ... einem leckeren Uerige vom Faß oder guten Wein bin ich nie abgeneigt

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Bei der Berechnung 6-9 HOAI 48% Wovon???? 48%
Beispiel: angenommen, Dein Haus hat 160 qm reine Wohnfläche - dann dürfte der Preis schlüsselfertig irgendwo im Bereich TEUR 225 liegen; dieser Betrag ist auch gleichzeitig der Wert für die anrechenbaren Baukosten. Gem. Honorartafel (unten) zu § 34 Abs. 1 – Gebäude und raumbildende Ausbauten, Honorarzone III beträgt das Architektenhonorar netto € 26.283,00.
6 - Vorbereitung der Vergabe: 10%
7 - Mitwirkung bei der Vergabe: 4%
8 - Objektüberwachung: 31%
9 - Objektbetreuung und Dokumentation: 3%
macht insgesamt 48% von € 26.283,00 (Honorarstufen 1-9) = € 12.615,84 plus Märchensteuer.

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Bei der Gewährleistung nur 2 Jahre? Es sind doch Werkverträge (5 Jahre oder?)
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Die Verjährungsfrist für Mängel an Bauleistungen liegt bei fünf Jahren.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Vergiß nicht, dass Du nicht einen Werkvertrag mit einem Bauunternehmer - hier ist 5 Jahre nach BGB mittlerweile üblich, sondern mehrere Verträge mit verschiedenen Handwerksfirmen schließt - hier greift die gesetzliche Bestimmung 2 Jahre. Mit Wartungsverträgen erweiterbar.

Zitat Zitat von ranseier Beitrag anzeigen
Ich habe heute im Grundriss noch Platz für einen gläsernen begehbaren Weinklimaschrank gefunden. (Muss mir nur noch überlegen wie ich das meiner Frau "verklickern" kann....
Nun ... wenn MeinerEiner diese Bitte äußern würde, würde ich ihm eine Ecke des Klimaschranks für weißen Barrique und eine weitere Ecke in einem 2. Klimaschrank für St. Emilion Grand cru Classé abverhandeln. Vielleicht hat Deine Frau ähnliche Vorlieben

Freundliche Grüße aus dem Rheinland