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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Zutritt zur Baustelle nicht erlaubt - Bauträgervertrag

    Hallo,

    ich habe eine Eigentumswohnung in einem 3 Parteienhaus erworben, Neubau, sollte im Juni 2011 bezugsfertig sein. Mittlerweile steht seit Oktober das Wasser überall in der Bude, von jedem der künftigen Egentümer sind ca. 230.000 Euro bezahlt, der Wasserschaden wird immer massiver, der Bauträger reagiert nicht, belügt uns nur und beschimpft uns. In unserer Not sind wir mittlerweile so häufig dort, als würden wir selber bauen und nicht bauen lassen.
    Der Bauträger hat jetzt erklärt er schulde lediglich das Endprodukt (was stimmt...und das seit einem halben Jahr) und wir seien weder berechtigt in disen Ablauf einzugreifen noch dürften wir überhaupt auf diese Baustelle. Wir würden uns strafbar machen.
    Wir sehen momentan ungern zu wie unser Geld verrottet und finden weder in der Makler-und Bauträgerverordnung noch in unserem Vertrag eine derartige Aussage, dass es den Käufern/Bauherren tatsächlich verboten ist den Bau zu betreten.
    Weiß hier jemand Rat, ob wir tatsächlich im Unrecht sind, wenn wir uns dort vor Ort z.B. von den angeblich ergriffenen Trocknungsmassnahmen ein Bild machen.

    Gruß
    Amygdala





  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    336

    Standard AW: Zutritt zur Baustelle nicht erlaubt - Bauträgervertrag

    Bei BT ist es so: Du kaufst am Ende ALLES, sprich, er ist jetzt Besitzer des Grundstücks und kann Dir daher das betreten verbieten.
    Aber sind die 230t€ schon alles, oder müßt Ihr noch zahlen?

  3. #3
    Epi
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    S-Moderator Avatar von Epi
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    Standard AW: Zutritt zur Baustelle nicht erlaubt - Bauträgervertrag

    Hallo,

    Zitat Zitat von Amygdala Beitrag anzeigen
    Wir sehen momentan ungern zu wie unser Geld verrottet und finden weder in der Makler-und Bauträgerverordnung noch in unserem Vertrag eine derartige Aussage, dass es den Käufern/Bauherren tatsächlich verboten ist den Bau zu betreten.
    Weiß hier jemand Rat, ob wir tatsächlich im Unrecht sind, wenn wir uns dort vor Ort z.B. von den angeblich ergriffenen Trocknungsmassnahmen ein Bild machen.
    In der MaBV kannst Du auch nichts finden, da Positionen wie das "Hausrecht" in den Werkverträgen und nicht im Gesetzestext fixiert werden.

    Wenn in Deinem Werkvertrag/notariellem Kaufvertrag keine Angaben zum Hausrecht vermerkt sind - was ich mir nicht vorstellen kann - kann der GU Dich nicht vom BV ausschließen. Wenn "Gefahr im Verzug" ist, sowieso nicht, denn der GU schuldet Dir die mängelfreie Leistung. Allerdings zählt Wasser im Bau nicht zu dieser Gefahr; wenn er in Bälde Trocknungsgeräte aufstellt, sollte diese Thema der Vergangenheit angehören.

    Der von Dir genannte Betrag in Höhe TEUR 230 beziffert den gesamten Kaufpreis, oder stehen noch Zahlungen aus?

    Freundliche Grüße

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Zutritt zur Baustelle nicht erlaubt - Bauträgervertrag

    Hallo,
    danke für die Info, es steht nichts von Hausrecht im Vertrag, hab nochmal nachgesehen,Gefahr ist nicht in Verzug, die Trocknungsmassnahmen allerdings die seit einer Woche laufen, sind leider ineffizient, da unter 5°C das Ganze nur in Verbindung mit Heizgeräten einwandfrei funktioniert. Diese ist er nicht bereit zu zahlen, während er uns allerdings shreibt, es stünden ausreichend davon im Bau. Er geht davon aus, dass wir nicht nachprüfen.
    Der Gesamtkaufpreis beläuft sich auf TEUR 314, der Bauträger stopft alte Löcher mit unserem Geld, es geht nur schleppend voran, er schuldet Estrich, den wir alle bereits bezahlt haben, obwohl wir nicht hätten müssen. Er verlangt ständig Teilbeträge irgendwelcher Raten, deren Leistungserfüllung nicht nachvollziehbar ist. Also alles in allem schwierig.trotz bereits eingeschaltetem Architekten unsererseits, der mit dem Architekten des Bauträgers kooperiert.
    Beste Grüße
    Amygdala

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Zutritt zur Baustelle nicht erlaubt - Bauträgervertrag

    Zitat Zitat von Amygdala Beitrag anzeigen
    ....Er verlangt ständig Teilbeträge irgendwelcher Raten, deren Leistungserfüllung nicht nachvollziehbar ist.
    Der Zahlungsplan sollte eigentliich vertraglich vereinbart sein!
    Zudem handelt es sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen GU/GÜ und nicht um einen BT.
    Schon verwunderlich, wie oberflächlich manche Bauherren/Käufer solch ein Vorhaben in Angriff nehmen.

    v.g.
    Ing.-Büro: TGA Planung u. Energieberatung : GESBB@gmx.eu
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  6. #6
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    3

    Standard AW: Zutritt zur Baustelle nicht erlaubt - Bauträgervertrag

    Danke für die Antwort, sicher ist der Plan vereinbart.
    Er bezieht sich auf die Maklerund Bauträgerverordnung nach der er weder in dieser Reihenfolge noch jedes Mal die komplette Rate abfordern muss, sndern auch anteilig darf.
    Dass das leichtfertig war ist mir jetzt auch klar, derlei Einsicht bringt im Nachhinein leider gar nichts.
    Ich weiß nicht was GU/GÜ ist?
    Ich habe einen Vertrag mit einem Bauträger, wenn damit BT gemient ist?
    BG

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