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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Finanzierungszusage nicht ohne KFW??

    hallo,

    ich habe folgende frage. wir haben ein für uns vernünftiges finanzierungsangebot erhalten. für die eigentliche zusage benötigt die bank aber einen nachweis über den kfw wert des geplanten hauses.
    ein anruf bei unserem hausbauer ergab nun, das er diesen erst ausstellen kann/wird wenn wir einen vorvertrag unterschreiben.
    der hausbauer meinte das man das normalerweise auch nachreichen kann, wenn wir den aber vorher brauchen, müßten wir den hausbauvertrag unterschreiben. er würde auch eine klausel mit reinsetzen, durch die wir bei neg finanzierungsantrag kostenfrei vom vertrag zurücktreten können.
    die bankberaterin hat uns quasi grünes licht für unsere finanzierung gegeben, bevor wir aber keine verbindliche zusage haben, macht es uns doch bauchschmerzen so einen hausbauvorvertrag zu unterschreiben.
    wie sollen wir vorgehen??

    danke für eure hilfe





  2. #2
    Moderator Avatar von NorbertKoch
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    Standard AW: Finanzierungszusage nicht ohne KFW??

    Hallo Ratte,

    für den KfW-Kredit im Programm Energieeffizient Bauen Nr.153 Kredit ist zur Antragstellung, die immer über die Hausbank abgewickelt werden muss, ein Formular eines Sachverständigen (Energieberater etc.) auszufüllen. Der Link führt Dich zum Formular.

    http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Downlo...53_BzA_EEB.pdf

    Wie Du daraus lesen kannst, sind hier doch erhebliche Entscheidungen, Berechnungen notwendig und müssen auch in das Formular eingetragen werden.

    Das heisßt in Deinem Falle, dass der Energieberater/Sachverständiger des GU diese Werte berechnen muss, die natürlich nicht gewürfelt sind, sondern schon den endgültigen KfW-Standard beinhalten sollten. Änderungen im Rahmen der Richtlinien sind natürlich notwendigt. Ich hoffe, dass Deine Bank Dich darüber aufgeklärt hat, an sonsten nochmals bei mir nachfragen.

    Somit solltest Du den GU festlegen, beauftragen, so dass diese Formular ausgefüllt werden kann.

    Gruß
    Norbert Koch Sachverständiger der KfW-Bank
    mit freundlichen Grüßen

    Norbert Koch, Projektleiter
    Energie sparen – Zukunft sichern

  3. #3
    Epi
    Epi ist offline
    S-Moderator Avatar von Epi
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    Standard AW: Finanzierungszusage nicht ohne KFW??

    Hallo,

    Zitat Zitat von Ratte Beitrag anzeigen
    ....wie sollen wir vorgehen??
    Das hängt entscheidend von der Ausformulierung des "kostenlosen" Rückrittrechts ab


    Freundliche Grüße

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Finanzierungszusage nicht ohne KFW??

    hallo,

    den antrag im o.g. link haben wir von der bank so mitbekommen.
    unser problem ist nur das dieser unbedingt zur endgültigen finanzierungsbestätigung ausgefüllt sein muß.
    und zwar nicht nur für den kfw betrag sondern auch für den finanzierungsanteil der bank. die bank uns somit noch keine verbindliche zusage über unsere gesammte finanzierungsanfrage geben kann.

    uns wundert das man den kfw teil nicht nachreichen kann??

    ich kann doch erst nach kompl finanzierungszusage, verträge für landerwerb und hausbau unterschreiben und nicht schon bevor ich weiß das die finanzierung steht??


    lg

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    6

    Standard AW: Finanzierungszusage nicht ohne KFW??

    Zitat Zitat von Epi Beitrag anzeigen
    Das hängt entscheidend von der Ausformulierung des "kostenlosen" Rückrittrechts ab

    huhu, sie haben mir heute einen entwurf des vertrags per email zukommen lassen. ich kopier mal die entsprechende formulierung:


    "Der Bauherr kann bei nichtbewilligung öffentlicher Fördermittel und für den Fall, dass eine Zusage der mit der Finanzierung des Bauvorhabens betrauten Bank nicht erteilt wird, form- und fristlos durch schriftliche Erklärung von diesem Vertrag zurücktreten. Eine Ablehnung durch die öffentlichen Förderstellen sowie der mit der Finanzierung betrauten Bank muss jedoch im original vorgelegt werden. Bei Scheitern der Finanzierung hat der Bauherr darüber hinaus nachzuweisen, dass keine andere Bank bereit war, eine Finanzierungszusage zu erteilen und er alle Anstrengungen unternommen hat, um eine Finanzierungszusage zu erhalten. Das Rücktrittsrecht berührt nicht das Recht, eine Erstattung von Kosten für bereits erbrachte Architekten- und Statikleistungen vom Bauherrn zu verlangen."

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    8

    Standard AW: Finanzierungszusage nicht ohne KFW??

    Hi,

    Zitat:

    "Bei Scheitern der Finanzierung hat der Bauherr darüber hinaus nachzuweisen, dass keine andere Bank bereit "

    Vorsicht!!!!!!

    wie soll das denn gehen????...nachweisen, dass keine Bank........

    Willst Du alle Banken dieser Welt abklappern?

    Passage ERSATZLOS....... streichen lassen

    Ich glaube für das Ausfüllen und erstellen dieser KFW Unterlagen gibt es einen Gebührensatz.

    Den --UND NUR DEN---sollen die Dir in Rechnung stellen, dann sparst Du Dir diesen Vorvertrag und hängst noch nicht drin....

    Wenn es so läuft wie gewünscht soll die Baufirma Dir diesen Betrag verrechnen. Wenn es nicht klappt, hast Du nicht das Theater um aus dem Vertrag herauszukommen.

    Das die Baufirma das nicht kostenlos macht ist legitim, da das schon ein bestimmter Aufwand ist, dass aber immer auf diesem Weg versucht wird Leute zur Unterschrift zu bringen stört mich gewaltig.

    Anhand solcher Abläufe, siehst Du auch wie kundenorientiert Dein Hausbauer ist. (Es ist sicher nicht der normale Weg) , wenn er zickt mit der Konkurrenz "winken".


    Es muss nicht immer zum Gunsten der Verkäufer laufen, mach ihm dass auch deutlich.

    Grüße
    Ranseier


    Grüße

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