Übrigens verfahren diverse Foren genau nach den von mir genannten Regeln, also kann von Scherz keine Rede sein. Wenn in anderen Foren Laien Hilfeleistung in Steuersachen machen, bitteschön. Es gibt genau diese Ausnahmen, in denen eine Hilfeleistung im konkreten Steuerfall zulässig ist:
Steuerberatungsgesetz
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
Das Verbot des § 5 gilt nicht für
1.
die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2.
die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3.
die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4.
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschluß
prüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
Und - was von konkreter Hilfestellung in Internet-Foren gefunden ?
Die Hilfeleistung in Steuersachen beginnt, sobald sich ein Dritter geschäftsmäßig mit einer steuerlichen Einzelsache befasst und dazu konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. Lediglich allgemeine steuerliche Hinweise fallen nicht darunter. Du bringst hier aber einen konkreten Rechtsfall vor und willst sehr konkrete Hilfe genau zu diesem Fall !
Übrigens bedeutet "geschäftsmäßig" nicht, daß jemand gewerblich tätig wird, sondern nur, daß er nach eigenem Willen nicht weisungsgebunden handelt. Das würde z.B. auf mich als rein privaten Schreiber zutreffen. Es ist auch vollkommen gleichgültig, das die Hilfe unentgeltlich erfolgt.
Ich weiß nicht, wie das in den von Dir genannten Foren funktioniert, aber ich sehe leider keine Möglichkeit, die nicht mit § 160 Steuerberatungsgesetz kollidiert, aber Du hast ja zum Glück schlauere Menschen gefunden, die anscheinend diese Gesetzlichkeiten umgehen können - Glückwunsch !
Gruß
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