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  1. #13
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Einspruch Grunderwerbssteuer

    Zitat Zitat von Passauf Beitrag anzeigen
    Wenn jemand genau so ein Objekt will, weiß er auch, was bzgl Grunderwerbssteuer auf ihn zu kommt.

    Wenn jemand Grund und Haus extra von verschiedenen Leuten kauft ("...nicht miteinander stehen oder fallen..."), aber die zwei, wie sich später herausstellt, schon früher mal miteinander telefoniert haben und ein Finanzmensch das erfährt, hat man zu 200% verloren und muß zahlen. Prozessieren ist völlig zwecklos. Das kann belegt werden, Namen sind bekannt.

    Tipp vom FA: Grundstück kaufen, 7 Jahre brach liegen lassen, dann von jemand anderem bebauen lassen oder selbst bebauen. Somit sollte kein FA einen Verdacht schöpfen und eine Verbindung zwischen Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer konstruieren können.

    Sehr lebensnah. Gilt für alle, deren Nachname Krösus ist.
    Getroffene Hunde bellen? Kann es evtl. sein, dass diejenigen, dessen "Namen bekannt" sind, zu den Schlaumeiern gehören, die das Grundstück von der Frau/dem Bruder / der Tante des Bauunternehmers gekauft haben bzw. auf so ein Angebot reingefallen sind?





  2. #14
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Einspruch Grunderwerbssteuer

    Zitat Zitat von Häuslebauer40 Beitrag anzeigen
    Getroffene Hunde bellen? Kann es evtl. sein, dass diejenigen, dessen "Namen bekannt" sind, zu den Schlaumeiern gehören, die das Grundstück von der Frau/dem Bruder / der Tante des Bauunternehmers gekauft haben bzw. auf so ein Angebot reingefallen sind?
    Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte man wohl nichts anderes verdient, als vom Väterchen Staat angeschossen zu werden.

    Da mir der Fall im Detail bekannt ist, kann ich versichern, daß es nicht so war und beides unabhängig voneinander erworben wurde.

    Dumm nur, daß einer der beiden schon im Visier des Finanzamts war, d.h. überwacht wurde, und mal mit dem anderen telefoniert hat. Getroffen hat es dann den nichtsahnenden Bauherrn, der ja dann den Staat besch...ummeln wollte. Saudumm gelaufen.

    Außerdem würde ich den Bauherrn ungern als Hund bezeichnen. Auch wenn es in Bayern heißt: "Hund sans schon". Trifft in dem Fall aber nicht zu.

  3. #15
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Einspruch Grunderwerbssteuer

    Mir wollte man ein ähnliches Schicksal angedeihen lassen.
    Architekt erschließt Baugebiet und vermarktet die Grundstücke. Häuser baut er natürlich auch.
    Wollte mich unbedingt dazu überreden, das Grundstück von ihm zu kaufen und auch gleich das Haus von ihm bauen zu lassen. "Alles kein Problem. Das Grundstück bekommen sie von jemand anders..."
    Gekauft hab ich das Grundstück dann, aber weil i scho a Hund bin baut der mir kein Haus da drauf.
    Hab das Grundstück bezahlt, gewartet bis der Grunderwerbsteuerbescheid da war , den auch bezahlt und als ich dann schlussendlich als Eigentümer eingetragen war, erst mit dem Bauen angefangen. Mit ner völlig anderen Firma, die auch in keiner Geschäftsbeziehung mit dem Architekten steht.
    Mit Recht, wie sich im Nachhinein herausstellte. Der Architekt ist dem örtlichen FA bestens bekannt.

  4. #16
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    Standard AW: Einspruch Grunderwerbssteuer

    Ganz so dramatisch ist das nicht.
    Wir haben hier auch das Grundstück gekauft, gleich zusammen mit einer Projektierung und Abbruchvertrag aus einer Hand.
    Wir haben im gleichen Jahr gekauft, abgebrochen und gebaut (Fertigstellung im Jahr darauf).
    Das Finanzamt hat nachgefragt und nachgefragt, dauernd mussten wir neue Formulare ausfüllen, da wären auch einige Fallstricke drin gewesen, die wir aber erkannt haben. Das FA hat versucht, einen Zusammenhang zwischen Bauvertrag und Grundstückskauf herzustellen, der aber so nie bestand.
    Da waren auch so Fragen drin wie: "warum haben Sie sich für die jetzige Baufirma entschieden". Das geht das FA nun wirklich nichts an und ich hätte gute Lust gehabt zu antworten: "weil der Bauunternehmer so schöne blaue Augen hat", konnte ich mir aber gerade noch verkneifen...

    Schlußendlich haben wir den Bescheid erhalten:
    Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück, sonst auf nichts!

  5. #17
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    Standard AW: Einspruch Grunderwerbssteuer

    Der Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune (nicht Grunderwerbsteuer!) bringt alleine gar nichts, da muss man schon den Grundlagenbescheid des zuständigen FA angreifen (Einheitswert), oder beides zusammen, sonst läuft das ganze ins Leere..
    Schaut dazu mal hier:
    Gegen den Einheitswert - ZDF.de

    Ob's aber überhaupt was bringt? Evt. dürfen die Gemeinden zuviel kassiertes Geld dennoch behalten. Die ftd schreibt dazu:
    "Sollte Karlsruhe jetzt auch die Einheitsbewertung von Liegenschaften stoppen, käme sogar die Erstattung der bereits gezahlten Grundsteuer in Betracht. Denkbar ist aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht den Stadtkämmerern gegenüber gnädig ist und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung belässt. "

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