ich muss meinen Bausparer frühzeitig kündigen - wird dann auch eine vorfälligkeitsenschädigung fällig?
cu
ich muss meinen Bausparer frühzeitig kündigen - wird dann auch eine vorfälligkeitsenschädigung fällig?
cu
Hallo S. Andrey,
wenn Sie Ihren Bausparvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen (3-6 Monate), sollte keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Nur bei einer sofortigen Auflösung wird die Bausparkasse dafür eine Gebühr berechnen.
Im Zweifelsfall einfach einmal bei Ihrer Bausparkasse anrufen und nachfragen oder in den Allgemeinen Bausparbedingungen, die Sie bei Abschluß erhalten haben sollten, nachschauen.
Viele Grüße
M. ********
Hallo,
ein BSV ist kein Kreditvertrag, also keine Vorfälligkeitsentschädigung! Allerdings verliert man die Abschlußgebühr bei Kündigung!
lg
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