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Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    15.12.2009
    Beiträge
    1

    Standard Vorfälligkeitsentschädigung bei Bausparvertrag?

    ich muss meinen Bausparer frühzeitig kündigen - wird dann auch eine vorfälligkeitsenschädigung fällig?

    cu





  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    04.01.2010
    Beiträge
    113

    Standard

    Hallo S. Andrey,

    wenn Sie Ihren Bausparvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen (3-6 Monate), sollte keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

    Nur bei einer sofortigen Auflösung wird die Bausparkasse dafür eine Gebühr berechnen.

    Im Zweifelsfall einfach einmal bei Ihrer Bausparkasse anrufen und nachfragen oder in den Allgemeinen Bausparbedingungen, die Sie bei Abschluß erhalten haben sollten, nachschauen.

    Viele Grüße
    M. ********

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.12.2009
    Ort
    Land Brandenburg
    Beiträge
    660

    Standard

    Hallo,
    ein BSV ist kein Kreditvertrag, also keine Vorfälligkeitsentschädigung! Allerdings verliert man die Abschlußgebühr bei Kündigung!

    lg
    Ing.-Büro: TGA Planung u. Energieberatung : GESBB@gmx.eu
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