Freiflächengestaltungsplan Pflicht? Bayern

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ThinkISpider

Hallo!
Wir haben Post von der unteren Umweltschutzbehörde bekommen. Die verlangen einen Freiflächengestaltungsplan mit Berechnung der Versiegelungsfläche und Ausgleichsberechnung....
In unserer Gemeindesatzung steht zu dem Thema nichts.
Nun kam der Plan von unserem Gutachter (musste ein Landschaftsarchitekt sein) und uns stehen Kosten von 8.000€ bis 14.000€ als Kompensation ins Haus - trotz NH 40, Streuobstwiese, freiwilliger Regenwasserversickerung, und großer Photovoltaik-Anlage.
Wir können ja nicht die einzigen sein, die das Problem haben. Welche Erfahrungen habt ihr? Konnte dem jemand entgehen und wenn ja, wie?

Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür, dass das einfach gefordert werden kann, wenn es nicht in der Satzung steht?

Viele Grüße und Danke, für eure Antworten.
 
Zuletzt aktualisiert 17.05.2024
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