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Ö
[ ustg] in Foren - Beiträgen
MwSt-Senkung während des Hausbaus
[Seite 6]
... mit der Endabnahme erst die Leistung erbracht ist und damit auf in der Schlussrechnung auf den kompletten Betrag die 19% UST berechnet werden. (§13
UstG
). Nach §14(5)
UstG
sind vom Endbetrag alle Abschlagsrechnungen einschließlich der Umsatzsteuer abzuziehen
[Seite 14]
... da wirklich die Bauverträge mit rein oder sind damit eher Dauerschuldverhältnisse/Abos etc. gemeint. Da das aber ziemlich genau dem §29
UstG
entspricht und der schon länger existiert, gehe ich davon aus, dass es dazu schon irgendwelche UST-Kommentare oder Urteile dazu gibt
Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
[Seite 4]
Im §13
UstG
und §14(5)
UstG
.
[Seite 38]
Gibt es denn dazu was im Vertrag? Wann wurde der Vertrag geschlossen (siehe §29
UstG
)? w w w.gesetze-im-internet.de/
UstG
_1980/__29.html
MWST Satz- BU Österreich / Haus - Deutschland
[Seite 2]
... ist in Österreich nicht steuerbar. Auch wenn es ähnlich klingt und viele das ganze verwechseln, ist das ein Riesenunterschied. §1 (1)Nr. 1
UstG
stellt erstmal fest, was steuerbare Umsätze sind. Im Gegensatz zu einigen anderen Absätze des §3a
UstG
stellt der §3a (3)Nr.1
UstG
keine Anforderung ...
Da liegt mal verkehrt. Im
UstG
wird unterschieden nach Lieferung und sonstigen Leistungen. Die Fensterlieferung ist also komplett anders zu behandeln, als eine Bauleistung, welche als sonstige Leistung zu behandeln ist Nach §3a (3) Nr. 1
UstG
ist der Ort einer sonstigen Leistung, die im ...
Steuerfallen bei Beauftragung ausländischer Baufirma
[Seite 2]
... ausschaggebend für die Unternehmereigenschaft. Die Leistungen aus der Vermietung ist deshalb auch schon ein steuerbarer Umsatz nach §1(1) Nr. 1
UstG
. Allerdings ist die Vermietung an Privatpersonen nach §4 Nr. 12
UstG
steuerfrei und kann auch über die Steueroption nach §9
UstG
nicht ausgehebelt ...
[Seite 3]
... die gleichen Begriffe für zwei unterschiedliche Steuergebiete verwendet werden. Umsatzsteuerlich kannst du vom Unternehmer sprechen - siehe 2
UstG
. Im Bereich der Ertragsteuern spricht man dagegen vom Gewerbetreibenden… und dann wird der Unterschied auch klarer
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